Ich bin schwanger / habe vor kurzem ein Baby bekommen.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Mütterpflegerin?
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt deine Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise.
Ich möchte mich von dir unterstützen lassen. Wie engagiere ich dich?
Du kannst mir per Mail, Whatsapp oder über das Kontaktformular eine Nachricht schreiben. Teile mir gerne schon ein paar Eckdaten zu deiner aktuellen Situation mit, ab wann und in welcher Form du dir Unterstützung wünschst etc. Ich melde mich dann schnellstmöglich zu einem unverbindlichen und kostenfreien, telefonischen Kennenlernen bei dir. Wenn die Chemie stimmt, können wir ein persönliches Treffen vereinbaren.
Bei Bedarf unterstütze ich dich bei der Beantragung der Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse. Falls du nicht von der Bewilligung deiner Krankenkasse abhängig sein möchtest, kannst Du mich auch privat beauftragen. Du kannst dir auch als Geschenk zur Geburt einen Wertgutschein von deinen Liebsten wünschen:
Ich habe eine Hebamme, kann ich zusätzlich eine Mütterpflegerin haben?
Ja. Als Mütterpflegerin bin ich kein Ersatz, sondern eine wunderbare Ergänzung zur Betreuung durch deine Hebamme. Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinischen Tätigkeiten durch, sondern begleite dich in deinem neuen Alltag und beim Ankommen in deinem Mama-Leben. Mütterpflege beginnt oft dort, wo die Arbeit der Hebamme (aus zeitlichen und strukturellen Gründen) endet.
Ich bin privat versichert. Zahlt meine Krankenkasse die Kosten?
Bei Privatversicherten variiert die Kostenbeteiligung erfahrungsgemäß stark, je nach Versicherungsvertrag. Am besten wendest du dich hierzu direkt an deine Krankenkasse und erfragst die konkreten Möglichkeiten einer Kostenübernahme.
Kannst du die Nachmittagsbetreuung meiner größeren Kinder übernehmen?
Aufgrund meiner eigenen Familiensituation kann ich - je nach deinem Wohnort und somit meiner Fahrtzeit - ca. zwischen 8 und 13 Uhr bei dir vor Ort sein. Während dieser Zeit unterstütze ich dich gerne bei der Betreuung von Geschwisterkindern Zuhause oder übernehme Hol- und Bringdienste zum Kindergarten oder zur Schule. Natürlich kann ich auch für deine ganze Familie ein nahrhaftes Mittagessen zubereiten. Reine Nachmittagsbetreuung für ältere Geschwisterkinder biete ich nicht an, doch ich verschaffe dir gerne am Vormittag wertvolle Freiräume zum Erholen und Kraft tanken, damit du gut gestärkt in den Nachmittag gehen kannst, wenn deine größeren Kinder aus der Betreuung oder der Schule kommen.
Mein Wochenbett ist schon vorbei. Kann ich dich trotzdem beauftragen?
Sofern du mich privat buchen möchtest ist dies immer möglich.
Du kannst auch eine Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse beantragen, wenn dein Kind schon älter ist und du nicht mehr im Wochenbett bist. Die rechtliche Grundlage bildet dann §38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall), die Krankenkassen erheben i.d.R. in diesem Fall eine Zuzahlung in Höhe von 5-10 EUR / Tag. Du benötigst zur Beantragung eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, es darf keine andere im Haushalt lebende Person anwesend sein, die die anfallenden Aufgaben übernehmen könnte und im Haushalt muss ein Kind unter 12 Jahren leben.
Mögliche Indikationen, die die Beantragung einer Mütterpflegerin begründen könnten, sind z.B. mit der Geburt zusammenhängende Einschränkungen, die sich über das Wochenbett hinaus ziehen (Überforderung, Überlastung, Schlafstörungen, Stillschwierigkeiten etc.), eine akute schwere Erkrankung oder verordnete Schonung nach einer Operation. Ausschlaggebend ist, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage bist, deinen Haushalt wie gewohnt selbst zu führen. Bei der Antragsstellung unterstütze ich dich gern.
Wo bist du tätig?
Ich kann dich unterstützen, wenn du im Umkreis von ca. 45 Fahrminuten um die Bochumer PLZ 44805 wohnst (z.B. Bochum, Castrop-Rauxel, Herne, Dortmund, Bergkamen, Witten, etc.). Wenn du weiter weg wohnst, mich aber trotzdem gerne engagieren möchtest, dann kontaktiere mich bitte über mein Kontaktformular und wir schauen nach einer individuellen Lösung.
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